Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Die Auswahl der Cookies können Sie dabei selbst entscheiden. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen möglicherweise nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Cookies, die wir verwenden

Hier können Sie Ihre Cookie-Einstellungen verwalten.

Notwendig

Google Analytics

So verwalten Sie Cookies

Löschen/Widerrufen von Cookies
Sie können unter der Datenschutzerklärung Cookies jederzeit verwalten und Ihre Auswahl widerrufen.

Verwaltung Site-spezifischer Cookies
Wenn Sie wissen möchten, welche Site-spezifischen Cookies gespeichert wurden, prüfen Sie die Datenschutz- und Cookie-Einstellungen Ihres bevorzugten Browsers.

Cookies blockieren
In den meisten modernen Browsern können Sie einstellen, dass keine Cookies auf Ihrem Gerät abgelegt werden sollen. Der Nachteil ist, dass Sie jedes Mal, wenn Sie eine Website erneut besuchen, manuell Einstellungen vornehmen müssen. Einige Dienste und Funktionen dürften dann nicht richtig funktionieren (z. B. Anmeldung mit Ihrem Profil).

Akzeptieren Ablehnen


 

Sie besitzen ein betroffenes Modell der Marke BMW? Dann berechnen Sie mit dem Rechner Ihren Anspruch und fordern Sie anschließend eine kostenlose Prüfung durch unsere Rechtsanwälte an.
 

Betroffene BMW-Modelle:

  • 318 d (Euro 6)
  • 320 d (Euro 5)
  • 320 d GT xDrive (Euro 6)
  • 520 d (Euro 6)
  • 530 d (Euro 6)
  • X5 xDrive 25d (Euro 6)
  • 550d xDrive (Baujahr 07/2013 bis 02/2017)
  • 750d xDrive (Baujahr 07/2012 bis 05/2015)

BMW galt im Abgasskandal lange Zeit als unbescholten. Aber seit dem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom 29.05.2018 ist klar, dass auch BMW zumindest bei den Spitzen-Diesel-Modellen M550xd (Baujahr 07/2013 bis 02/2017) und 750xd (Baujahr 07/2012 bis 05/2015) die Motorsteuerung mit einer dafür nicht geeigneten Software programmiert hat. Dies führt bei längeren Fahrten zu erhöhten NOx-Emissionen, da die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators nicht wie vorgesehen erfolgt. Es handelt sich um ca. 7.600 Fahrzeuge. 

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen BMW musste BMW 8,5 Millionen Euro Strafe zahlen.

Wenn auch Sie ein geschädigtes Modell von BMW besitzen, sollten Sie jetzt handeln! Bis Ende dieses Jahres können sie Ihre Ansprüche noch geltend machen und Schadensersatz fordern, der Ihnen nach § 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zusteht. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Schadensersatzansprüche haben, prüfen wir dies für Sie kostenlos. Rufen Sie uns gerne unter 0201 439 868 0 an oder nutzen Sie das unten stehende Formular.

Rechner

Berechnen Sie jetzt Ihren Anspruch!
Hier erhalten Sie kostenfrei einen Orientierungswert für Ihren Anspruch bei der Autorückgabe