Schon Oktober 2018 wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Rückrufr für verschiedene Diesel-Modelle von Opel angeordnet, da unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt wurden. Hierbei geht es um die Dieselmodelle Opel Insignia 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Zafira 1.6 bzw.2.0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016. Gegen die Rückrufe ging Opel vor, doch nun wurde eine Entscheidung gefällt.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Opel den Rückruf sofort umsetzen muss (6. November 2019, Az.: 5 MB 3/19); dieser Beschluss kann nicht angefochten werden.
Bei einer Überprüfung der Fahrzeugtypen wurde nach Einschätzung des Kraftfahrt-Bundesamtes eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt. Hierbei soll es sich um ein sogenanntes Thermofenster handeln, das dafür sorgt, dass die Abgasreinigung bei einer Außentemperatur von unter 17 Grad reduziert wird. Folglich werden mehr Stickstoffoxide ausgestoßen und die Grenzwerte des EU-Rechts um ein Vielfaches überstiegen. Seit April 2018 wurde seitens Opel ein freiwilliger Rückruf durchgeführt, doch dies reichte dem KBA nicht aus und gab die Anordnung für einen verpflichtenden Rückruf zur Umrüstung der betroffenen Fahrzeuge.
Da Opel die Funktion des Thermofenster für zulässig hält, wehrte sich das Unternehmen gegen den Rückruf. Der Eilantrag scheiterte November 2018 vor dem Schleswiger Verwaltungsgericht (Az.: 3 B 127/18) und jetzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, was zur Folge hat, dass der Rückruf für Opel verpflichtend ist und durchgeführt werden muss.
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