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Abgasskandal: Opel muss Rückrufe durchführen

Schon Oktober 2018 wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Rückrufr für verschiedene Diesel-Modelle von Opel angeordnet, da unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt wurden. Hierbei geht es um die Dieselmodelle Opel Insignia 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Zafira 1.6 bzw.2.0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016. Gegen die Rückrufe ging Opel vor, doch nun wurde eine Entscheidung gefällt.

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Opel den Rückruf sofort umsetzen muss (6. November 2019, Az.: 5 MB 3/19); dieser Beschluss kann nicht angefochten werden.

Bei einer Überprüfung der Fahrzeugtypen wurde nach Einschätzung des Kraftfahrt-Bundesamtes eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt. Hierbei soll es sich um ein sogenanntes Thermofenster handeln, das dafür sorgt, dass die Abgasreinigung bei einer Außentemperatur von unter 17 Grad reduziert wird. Folglich werden mehr Stickstoffoxide ausgestoßen und die Grenzwerte des EU-Rechts um ein Vielfaches überstiegen. Seit April 2018 wurde seitens Opel ein freiwilliger Rückruf durchgeführt, doch dies reichte dem KBA nicht aus und gab die Anordnung für einen verpflichtenden Rückruf zur Umrüstung der betroffenen Fahrzeuge.

Da Opel die Funktion des Thermofenster für zulässig hält, wehrte sich das Unternehmen gegen den Rückruf. Der Eilantrag scheiterte November 2018 vor dem Schleswiger Verwaltungsgericht (Az.: 3 B 127/18) und jetzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, was zur Folge hat, dass der Rückruf für Opel verpflichtend ist und durchgeführt werden muss.

Wenn auch Sie ein geschädigtes Modell von Opel besitzen, sollten Sie jetzt handeln! Machen Sie Ihre Ansprüche geltend und fordern Sie Schadensersatz, der Ihnen nach § 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zusteht. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Schadensersatzansprüche haben, prüfen wir dies für Sie kostenlos. Rufen Sie uns gerne unter 0201 439 868 0 an oder nutzen Sie das unten stehende Formular.

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

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