Zuletzt ist bekannt geworden, dass Audi noch vermutlich bis 2018 manipulierte Dieselfahrzeuge verkauft haben soll, und das obwohl der Dieselskandal schon 2015 publik geworden ist. Auch das Rückrufschreiben 23X6 des Kraftfahrtbundesamtes zu den V-TDI-Modellen vom Audi A6 zeigt, dass die größeren 3-Liter-Motoren ebenfalls eine Abschalteinrichtung installiert haben.
Mit Bekanntwerden der illegalen Software in Dieselmotoren vor einigen Jahren begannen auch die Rückrufe des Kraftfahrtbundesamtes. Viele Verbraucher ließen das Update auf ihrem Fahrzeug aufspielen, das dazu dienen sollte, die Manipulation zu beseitigen. Doch viele Autofahrer bemerkten daraufhin Probleme, wie z.B. ein höherer Spritverbrauch oder ein Ruckeln des Motors.
Wir raten Ihnen daher: Gehen Sie nicht auf den Rückruf ein! Denn sollten Sie das Update aufspielen lassen, kann es sein, dass Ihr Anspruch auf Schadensersatz entfällt. Viele Gerichte stimmen überein, dass die Schummelsoftware einen erheblichen Sachmangel am Fahrzeug darstellt (u.a. OLG Koblenz, Az. 1 U 1552/18, 06.06.2019) und dass der Kunde nach § 826 BGB vom Hersteller vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde (s. OLG Koblenz, Az. 5 U 1318/18, 12.06.19). Aus dieser Schädigung steht im in der Regel ein Schadensersatz zu, dieser besteht aus der Rückabwicklung des Kaufvertrages und somit der Auszahlung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeuges an den Hersteller. Der Verbraucher hat lediglich eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, die sich aus den gefahrenen Kilometern in Abhängigkeit zu Kaufpreis und Gesamtlaufleistung des Pkws berechnet. Um die Nutzungsentschädigung so gering wie möglich zu halten und die Verjährung nicht zu riskieren, sollten Sie umgehend Ihre Schadensansprüche prüfen lassen.
Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche zum Thema Abgasskandal kostenlos für Sie. Füllen Sie dafür das unten stehende Formular aus oder kontaktieren Sie uns unter 0201 439 868 0, um einen Termin mit einem unserer versierten Rechtsanwälte zu vereinbaren. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertrages haben, stellen wir kostenfrei eine Deckungsanfrage für Sie.