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Daimler AG muss Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro zahlen

Die Daimler AG muss 870 Millionen Euro aufgrund fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung an das Land Baden-Württemberg zahlen. Bei der Summe belaufen sich nur rund 4 Millionen Euro auf die Ahndung der Pflichtverletzung, die restlichen 866 Millionen Euro sind für die Abschöpfung der wirtschaftlichen Vorteile, die Daimler durch die Ordnungswidrigkeit bezogen hat.

Auch andere Automobilhersteller haben schon im Zuge des Abgasskandals ein Bußgeld verordnet bekommen: Die Volkswagen AG musste aufgrund einer Pflichtverletzung über eine Milliarde Euro zahlen, die Audi AG bekam ein Bußgeld von 800 Millionen Euro verordnet und Porsche zahlte wegen einer Ordnungswidrigkeit einen Betrag von 500 Millionen Euro. Auch BMW zahlte ein Bußgeld – dieses lag bei 8,5 Millionen Euro.

Wie auch schon die anderen Konzerne zuvor hat Daimler keine Absichten gegen das Bußgeld Rechtsmittel einzulegen und akzeptiert somit dieses. Auch die Ergebnisprognose für das dritte Quartal will Daimler nicht korrigieren, da das Bußgeld keine relevanten zusätzlichen Auswirkungen darauf habe.

Auch wenn die Verordnung des Bußgeldes laut Behörde keine Folgen für das Ermittlungsverfahren in Verbindung mit dem Verdacht von Manipulationen der Dieselmotoren haben soll, sollten Sie sich nicht davon abschrecken lassen, gegen die Daimler AG Schadensersatzansprüche wegen Ihres manipulierten Dieselfahrzeuges geltend zu machen. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie hier kostenlos prüfen lassen. Bitte beachten Sie, dass wir für die Prüfung Daten wie die Fahrzeugidentifikationsnummer, den aktuellen KM-Stand u.ä. benötigen. Nach der für Sie kostenlosen Prüfung teilt Ihnen einer unserer im Abgasskandal versierten Rechtsanwälte eine unverbindliche Ersteinschätzung mit.

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

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