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Daimler-Aktionäre werden auf Schadensersatz klagen

Der Abgasskandal kommt die Automobilhersteller teuer zu stehen. Nicht nur Autokäufer verklagen die Konzerne auf Schadensersatz, die Aktionäre ziehen nun nach. Auch private Anleger sollten ihr Recht wahrnehmen!

Mittlerweile ist davon auszugehen, dass nicht nur Verbraucher im Dieselskandal getäuscht wurden, sondern dass Daimler gegen die Pflicht der Ad-hoc-Publizität verstoßen und somit ebenfalls Besitzer von Wertpapieren getäuscht hat. Denn im September 2015 sagte der inzwischen abgetretene Daimler-Chef Dieter Zetsche noch, es sei undenkbar, dass es bei Daimler Abgasmanipulation wie bei Volkswagen gebe. Doch die Rückrufe der Mercedes-Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt und die vielzähligen Gerichtsurteile gegen Daimler beweisen, dass diese Aussage keinesfalls der Wahrheit entsprach. Es ist anzunehmen, dass das Management über die Manipulation Bescheid wusste, sodass es im Zuge dessen den Kapitalmarkt über die damit verbundenen Risiken frühzeitig hätte informieren müssen. Die Folge könnte nun die Schadensersatzpflicht von Daimler gegenüber seinen Aktionären sein. Dazu wird eine Musterklage diesen Sommer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnen, der sich auch private Anleger jetzt noch anschließen können.

Wenn Sie den Ausgang der Musterklage nicht abwarten und schon jetzt handeln wollen, können Sie individuell Klage einreichen – gerne unterstützen wir Sie hierbei!

Sie haben Daimler-Aktien zwischen Juli 2012 und Juni 2018 erworben und haben diese nicht vor September 2015 verkauft? Dann vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch unter 0201 439 868 0 in unserer Kanzlei SH Rechtsanwälte in Essen.

 

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

Sie sind rechtsschutzversichert und wollen Ihre Ansprüche anwaltlich durchsetzen lassen?

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    Nutzen Sie bitte unser Formular zur kostenlosen Prüfung, Nach Übermittlung Ihrer Angaben und Ihrer Unterlagen werden wir kostenlos die Erfolgsaussichten prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen.
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    Sollte der Anspruchsgegner sich uneinsichtig zeigen, so werden wir Ihre Ansprüche mit Rechtsschutzdeckung einklagen und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.

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