Der Abgasskandal kommt die Automobilhersteller teuer zu stehen. Nicht nur Autokäufer verklagen die Konzerne auf Schadensersatz, die Aktionäre ziehen nun nach. Auch private Anleger sollten ihr Recht wahrnehmen!
Mittlerweile ist davon auszugehen, dass nicht nur Verbraucher im Dieselskandal getäuscht wurden, sondern dass Daimler gegen die Pflicht der Ad-hoc-Publizität verstoßen und somit ebenfalls Besitzer von Wertpapieren getäuscht hat. Denn im September 2015 sagte der inzwischen abgetretene Daimler-Chef Dieter Zetsche noch, es sei undenkbar, dass es bei Daimler Abgasmanipulation wie bei Volkswagen gebe. Doch die Rückrufe der Mercedes-Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt und die vielzähligen Gerichtsurteile gegen Daimler beweisen, dass diese Aussage keinesfalls der Wahrheit entsprach. Es ist anzunehmen, dass das Management über die Manipulation Bescheid wusste, sodass es im Zuge dessen den Kapitalmarkt über die damit verbundenen Risiken frühzeitig hätte informieren müssen. Die Folge könnte nun die Schadensersatzpflicht von Daimler gegenüber seinen Aktionären sein. Dazu wird eine Musterklage diesen Sommer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnen, der sich auch private Anleger jetzt noch anschließen können.
Wenn Sie den Ausgang der Musterklage nicht abwarten und schon jetzt handeln wollen, können Sie individuell Klage einreichen – gerne unterstützen wir Sie hierbei!
Sie haben Daimler-Aktien zwischen Juli 2012 und Juni 2018 erworben und haben diese nicht vor September 2015 verkauft? Dann vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch unter 0201 439 868 0 in unserer Kanzlei SH Rechtsanwälte in Essen.