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Das Recht auf saubere Luft: EuGH will Luftschadstoffe strenger messen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass schon das Überschreiten von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gegen EU-Recht verstößt (Rechtssache C-723/17). Das Urteil dürfte auch Folgen für deutsche Städte haben.

Einwohner von Brüssel (Belgien) sowie eine Umweltorganisation klagten gegen belgische Behörden und forderten, dass ein Luftqualitätsplan ausgearbeitet und eine Messstation eingerichtet werden. Das belgische Gericht bat den Europäischen Gerichtshof um Auslegung des EU-Rechts. Dieses hat nun festgestellt, dass selbst dann ein Verstoß vorliege, wenn die Werte von Stickstoffdioxid, Feinstaub oder anderen Schadstoffen an einzelnen Messstationen zu hoch sind. Somit ist diese Rechtsprechung für alle EU-Staaten geltend und könnte auch weitreichende Folgen für Deutschland haben. Oft wurde angemerkt, dass die Messstationen an hoch frequentierten Verkehrspunkten liegen und somit ein Durchschnittswert Maßstab sein sollte, doch das EuGH hat entschieden, dass die Stationen zum Messen dort eingerichtet werden, wo Informationen für stark belastete Orte geliefert werden, um die Gefahr einer unbemerkten Überschreitung von Grenzwerten zu minimieren.

Laut Umweltbundesamt wurden 2018 die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid in 57 Städten in Deutschland überschritten. Diese Überschreitung hat zur Folge, dass in einigen Städten bereits Fahrverbote herrschen und diese auch für weitere zur Debatte stehen. Auch im Ruhrgebiet sollen Fahrverbote in Essen und Gelsenkirchen ausgesprochen werden; davon wäre sogar ein Abschnitt der A40 betroffen. Dieses Verbot soll dann auch für Diesel- oder ältere Benzinfahrzeuge gelten.

Diese Fahrverbote sind besonders ärgerlich für all jene, die sich vor 2016 einen neuen Dieselwagen gekauft haben, mit der Annahme, das Fahrzeug sei „sauber“. Mit dem Abgasskandal rund um VW wurde bekannt, dass die Autos einen viel zu hohen Stickoxidausstoß verursachen, da sie aufgrund der Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand für gute Werte sorgten.

Wenn auch Sie beim Kauf Ihres Dieselautos vom Automobilhersteller getäuscht wurden, können Sie hier Ihre Ansprüche kostenlos prüfen lassen. Unsere auf den Dieselskandal spezialisierten Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne dabei, Schadensersatz geltend zu machen.

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

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