Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich für Klimaschutz, saubere Luft und Verbraucherschutz ein. Schon oft ist sie gegen Städte und auch Autohersteller vor Gericht gezogen; diese haben versucht, die Klage als rechtsmissbräuchlich und unbegründet abzuweisen. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 04.07.19 (Az. I ZR 149/17) entschieden, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klageberechtigt ist.
Des Öfteren ist die DUH nun schon gegen diverse Städte in Deutschland mit einer Klage vorgegangen, um das „Recht auf saubere Luft eines Jeden“ durchzusetzen. In der Stuttgarter Innenstadt herrscht bereits ein Fahrverbot für Euro-4-Dieselfahrzeuge und schlechter. Mit ihrer Klage hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation erwirkt, dass dieses Verbot auch für Euro-5-Dieselautos gelten wird.
Auch die Stadt Aachen muss den Luftreinhalteplan aufgrund der Klage der DUH anpassen und verbessern. Ist es nicht möglich, mit den bisherigen Maßnahmen in kurzer Zeit die Grenzwerte für Schadstoffe einzuhalten, wird auch die Stadt Aachen ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Erwägung ziehen müssen.
Genauso muss auch das Ruhrgebiet Fahrverbote befürchten: Die Deutsche Umwelthilfe klagt aktuell in mehreren Verfahren gegen die folgenden Städte in Nordrhein-Westfalen:
- Essen
- Gelsenkirchen
- Oberhausen
- Bochum
- Dortmund
- Hagen
- Wuppertal
- Düsseldorf
- Köln
- Aachen
- Düren
- Bielefeld
- Paderborn
Auf unserer Website www.diesel-zurückgeben.de informieren wir Sie zeitnah über Aktualisierungen der Rechtsprechung in Verfahren, die von der DUH für saubere Luft geführt werden. Gern können Sie sich auch für unseren Newsletter anmelden, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.