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Dieselmotoren in A- und B-Klasse unter Manipulationsverdacht

Auffällig geworden sind diesmal kleinere Dieselmotoren, die Daimler in Modellen der A- und B-Klasse verbaut haben soll. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) untersucht derzeit die auffällige Software.

Sollte sich der Manipulationsverdacht bestätigen, droht ein Rückruf tausender Diesel der A-Klasse und B-Klasse. Der Dieselskandal nimmt auch für Daimler kein Ende. Es sind bereits rund 4,5 Millionen Daimler-Modelle in Europa von Rückrufen und Software-Updates betroffen. Der Dieselskandal umfasst also praktisch die gesamte Dieselflotte von Mercedes mit den Schadstoffklassen Euro 5 und 6.

Daimler bestreitet, gegen Gesetze verstoßen zu haben. Gegen die bisherigen Bescheide des KBA hat der Daimler-Konzern Rechtsmittel eingelegt. Um eine illegale Abschalteinrichtung zu entfernen, bietet Daimler ein Software-Update im Rahmen von freiwilligen Kundendienstmaßnahmen an.. Viele Mercedesfahrer berichten von Problemen, die dieses Update mit sich bringt, nämlich die Erhöhung des Spritverbrauchs und des AdBlue-Verbrauchs wie auch die Verringerung der Motorleistung. Aus diesen Gründen sollte ein Software-Update vorerst nicht erfolgen und stattdessen Rechtsberatung in Anspruch genommen werden.

Wurde Ihr Diesel manipuliert, stehen Ihnen ggfs. Schadensersatzansprüche zu. Gern können Sie unsere kostenlose und unverbindliche Prüfung nutzen. Kontaktieren Sie uns dazu unter 0201 439 868 0 oder füllen Sie unsere Online-Anfrage aus. Sie können auch direkt das Formular zur kostenlosen Prüfung nutzen.

 

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

Sie sind rechtsschutzversichert und wollen Ihre Ansprüche anwaltlich durchsetzen lassen?

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    Nutzen Sie bitte unser Formular zur kostenlosen Prüfung, Nach Übermittlung Ihrer Angaben und Ihrer Unterlagen werden wir kostenlos die Erfolgsaussichten prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen.
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