Das Landgericht (LG) Frankenthal hat einen Rechtsstreit ausgesetzt und bittet den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung, ob die Abschalteinrichtung „Thermofenster“, die in Mercedes-Benz-Dieselautos verbaut ist, zulässig ist oder nach der Verordnung (EG) NR. 715/2007 eine illegale Abschalteinrichtung darstellt.
In dem Verfahren vor dem LG Frankenthal fordert der Besitzer eines Mercedes C 220 BlueTEC T-Modells die Rückabwicklung des Kaufes, da er der Meinung ist, dass das im Fahrzeug verbaute Thermofenster eine unzulässige Einrichtung ist. Das Gericht hat sich nun an den EuGH gewendet, mit der Bitte dies zu bewerten.
Seit Bekanntwerden des Abgas-Skandals sind viele geschädigten Verbraucher vor Gericht gezogen und haben auf Schadensersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geklagt. Da die Software im VW-Motor des Typs EA189 unzulässig ist, haben viele Verbraucher auch Recht bekommen. Sollte nun festgestellt werden, dass die Steuerungssoftware, die in den Dieselmotoren der Daimler AG verbaut sind, nach EU-Recht nicht zulässig sind, da sie nicht notwendig sind, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten, könnte auf Daimler eine regelrechte Klagewelle einstürzen. Schon jetzt sind viele Besitzer eines Mercedes-Diesels vor Gericht gezogen, um dafür zu kämpfen, dass das Thermofenster illegal ist. Es bleibt nun abzuwarten, wann und wie sich der Europäische Gerichtshof zu der Bitte des Landgerichts Frankenthal äußern wird.