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Hat Audi die Verbraucher noch bis 2018 beim Autokauf getäuscht?

Obwohl der Dieselskandal schon im September 2015 aufgedeckt wurde, kommen auch heute immer noch neue Infos zutage. Das Handelsblatt und der Bayerische Rundfunk haben Unterlagen vorliegen, die besagen, dass Audi gleich vier unterschiedliche Abschalteinrichtungen im Motor verbaut hat, mit denen die Verbraucher getäuscht werden sollten.

Beim Abgasskandal geht es darum, dass der Hersteller eine Abschalteinrichtung im Motor verbaut hat, die top Ausstoßwerte erzielt, sobald das Fahrzeug auf dem Prüfstand ist. Für die gute Performance ist eine Abschalteinrichtung verantwortlich, das sogenannte „Thermofenster“. Dieses kühlt das Motoröl, damit weniger Stickstoffdioxid produziert wird. Fährt der Wagen allerdings im täglichen Gebrauch auf den Straßen, übersteigt er den Ausstoß an Stickoxid um ein Vielfaches.

Dieses „Thermofenster“ ist auch der Grund, wieso das Kraftfahrtbundesamt Hunderttausende an Autos von VW, Daimler, Audi & Co zurückrufen lassen hat. Mit den Unterlagen, die nun vorliegen, wurde allerdings bekannt, dass Audi sogar vier Abschalteinrichtungen verbaut hat, die den tatsächlichen Stickoxidausstoß verschleiern sollen und hat somit Behörden und Verbraucher getäuscht. Da das KBA nur gegen eine Abgasstrategie, die Motoraufwärmfunktion, vorging und diese für unzulässig befunden hat, steht auch dieses nun in der Kritik. Denn obwohl man annehme, dass eine solche Behörde eigene Untersuchungen vornehme, ist nun bekannt, dass sich das Kraftfahrbundesamt auf die Unterlagen der Automobilhersteller verlassen hat. So oblag es den Herstellern, ob sie die anderen drei Funktionen entfernen, sodass weiterhin (bis 2018) Fahrzeuge mit Schummelsoftware verkauft wurden.

Auch Volkswagen und Porsche sollen in diesem Zeitraum Fahrzeuge verkauft haben, die einen Motor mit vier Abschalteinrichtungen besitzen. Es wird davon ausgegangen, dass in Deutschland ungefähr 200.000 Autos davon betroffen sind.

Wenn Sie einen manipulierten Diesel besitzen, sollten Sie umgehend Ihre Rechte wahrnehmen. In vielen Fällen erhalten Käufer ihren Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Mit unserem Rechner können Sie sich ausrechnen lassen, wie viel Geld Sie mit einem verfahren erstattet bekommen könnten. Für eine Ersteinschätzung durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte können Sie auch unser Formular nutzen.

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

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