Vor einigen Wochen war VW-Vorstand Herbert Diess in der Talkshow von Markus Lanz. Seitdem ist der Besuch in aller Munde, denn es scheint, als habe Diess mit seiner Aussage den Betrug rund um den Dieselskandal und die illegale Abschalteinrichtung endlich bestätigt.
Der Skandal um VW wurde 2015 bekannt und hat sich bisher auf BMW, Audi, Mercedes-Benz, Porsche & Co ausgeweitet. Die Volkswagen AG beteuert seit 2016 vor Gericht, die im Dieselmotor eingebaute Abschalteinrichtung sei nicht illegal gewesen. Doch nun scheint eine Wende gekommen zu sein: Am 18. Juni war Herbert Diess zu Gast beim ZDF-Talk und gab Markus Lanz auf die Frage, wie er das, was passiert ist, nennen würde, die Antwort „ Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja“. Auf Nachfragen von Markus Lanz blieb Diess stumm und sagte dazu nichts mehr. Auch die Rechtsabteilung der Volkswagen AG äußerte sich unverzüglich, um das Gesagte abzuschwächen: „Die Aussage von Herrn Diess ist nicht im rechtstechnischen Sinne zu verstehen. Sie ändert nichts an der rechtlichen Position von VW.“
Günter König, Richter vom Landgericht Oldenburg, hat schon viele Fälle zum Thema Abgasskandal und manipulierte Dieselfahrzeuge verhandelt und forderte von VW eine Aufarbeitung, wer wann wovon Kenntnis hatte. Bisher ist der Automobilhersteller darauf nicht eingegangen, sodass Richter König nun prüft, ob die Aussage von Diess als Schuldeingeständnis zu werten ist.
Sollte die Aussage von VW-Chef Herbert Diess als ein Schuldeingeständnis gültig sein, könnte es die Lage für die Verbraucher erheblich erleichtern. Schon jetzt sprechen eine Vielzahl an Gerichten den geschädigten Schadensersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung durch die Hersteller zu. Ein Schuldeingeständnis könnte die Verfahrensdauer und die Argumentierung vor Gericht bedeutend vereinfachen.
Bis heute haben sich nur wenige Geschädigte geäußert und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Wenn Sie einen betroffenen Diesel besitzen, sollten Sie schnellstmöglich handeln, denn Ende des Jahres sind Ihre Ansprüche verjährt und Sie bleiben auf einem Fahrzeug sitzen, dass allein durch den Skandal an Wert verloren hat und das durch die Fahrverbote nur eingeschränkt genutzt werden könnte. Konsultieren Sie uns gern noch heute und füllen Sie das unten stehende Formular aus, um Ihr Anliegen kurz zu schildern. Wir melden uns mit einer ersten, kostenlosen Einschätzung Ihres Falls. Hier können Sie auch nachlesen, wieso es sich für Verbraucher nicht lohnt, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen, sondern selbst Klage einzureichen.