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KBA: Folgt bald der Rückruf des Mercedes Sprinters?

Obwohl der Dieselskandal im September 2015 öffentlich wurde, ist auch jetzt, 4 Jahre später, noch kein Ende in Sicht. Die betroffenen Fahrzeuge sollen alle eine illegale Abschalteinrichtung verbaut haben, die es ermöglicht, auf dem Prüfstand optimale Ausstoßwerte zu erzielen, die im realen Straßenverkehr jedoch nicht ansatzweise erreicht werden.

Auch das Kraftfahrt-Bundesamt ermittelt seit Beginn gegen die Automobilhersteller – schon längst ist nicht mehr nur VW im Fokus, sondern unter anderem auch die Daimler AG. Viele Verbraucher erhielten bereits Rückrufe zu ihren Fahrzeugen; bei mehreren steht der Erhalt eines solchen scheinbar noch aus.

Aktuell ermittelt das KBA auch gegen die Sprinter-Modelle von Mercedes mit der Abgasnorm 5, die bis 2016 hergestellt wurden. Die Untersuchen sollen ergeben haben, dass das Fahrzeugmodell eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält, sodass nun geprüft wird, ob eine Rückrufaktion angeordnet wird.

Sollte es tatsächlich zu einer Rückrufaktion kommen wären europaweit 260.000 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland allein ginge es dann um 100.000 Sprinter-Autos.

Wenn auch Sie ein solches Kfz besitzen und einen Rückruf erhalten, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt wenden.

Gern können Sie sich auch an SH Rechtsanwälte wenden. Wir sind eine Kanzlei, die Mandanten im Ruhrgebiet und Umgebung im Abgasskandal vertritt und unterstützt gegen die Hersteller aufgrund der manipulierten Fahrzeuge vorzugehen. Eine Erstprüfung Ihrer Ansprüche durch unsere versierten Anwälte ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie dazu einfach unsere Online-Anfrage oder vereinbaren Sie einen Termin unter 0201 439 8680.

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

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