Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Die Auswahl der Cookies können Sie dabei selbst entscheiden. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen möglicherweise nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Cookies, die wir verwenden

Hier können Sie Ihre Cookie-Einstellungen verwalten.

Notwendig

Google Analytics

So verwalten Sie Cookies

Löschen/Widerrufen von Cookies
Sie können unter der Datenschutzerklärung Cookies jederzeit verwalten und Ihre Auswahl widerrufen.

Verwaltung Site-spezifischer Cookies
Wenn Sie wissen möchten, welche Site-spezifischen Cookies gespeichert wurden, prüfen Sie die Datenschutz- und Cookie-Einstellungen Ihres bevorzugten Browsers.

Cookies blockieren
In den meisten modernen Browsern können Sie einstellen, dass keine Cookies auf Ihrem Gerät abgelegt werden sollen. Der Nachteil ist, dass Sie jedes Mal, wenn Sie eine Website erneut besuchen, manuell Einstellungen vornehmen müssen. Einige Dienste und Funktionen dürften dann nicht richtig funktionieren (z. B. Anmeldung mit Ihrem Profil).

Akzeptieren Ablehnen

Landgericht Stuttgart: Kauf von Euro-6-Mercedes-Benz muss rückabgewickelt werden

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil 23 O 220/18 am 09.05.19 entschieden, dass Daimler den Kaufvertrag mit einem Mercedes Benz ML 250 CDI BlueTec zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis erstatten muss. Im Gegenzug zahlt der Käufer einen Nutzungsvorteil, der sich aus den gefahrenen Kilometern in Abhängigkeit zum Bruttokaufpreis und der Gesamtlaufleistung des Pkws berechnet (in dem konkreten Fall wurde das Fahrzeug für einen Bruttokaufpreis von 39.000,00 € erworben, sodass, aufgrund der 55.335 km, die der Kläger mit dem Wagen gefahren ist, ein Nutzungsvorteil von ca. 13.750,00 € fällig ist).

Weiterhin stellt das Gericht fest, dass das Fahrzeug die Abschalteinrichtung in Form des „Thermofensters“ besitzt, das unzulässig ist, da es nicht ausnahmsweise zum Schutz des Motors benötigt wird.

In letzter Zeit sind viele ähnliche Urteile diverser Land- und Oberlandesgerichte gegen Mercedes-Benz, Volkswagen, Porsche, Audi & Co erteilt worden, doch die Besonderheit in diesem Fall ist, dass ein Dieselfahrzeug der EURO-6-Norm betroffen ist. Dies wirft die Frage, ob bald auch die Fahrverbote auf diese Dieselfahrzeuge ausgeweitet werden. Die Stadt Stuttgart wurde mittlerweile dazu verurteilt, das Fahrverbot, das bisher für Autos mit Euro-4-Motoren und schlechter galt, nun auch für Euro-5-Dieselfahrzeuge auszusprechen. Ein ähnliches Schicksal blüht auch den Dieselbesitzern im Ruhrgebiet, denn auch wenn das Verbot bisher nicht ausgesprochen wurde, so ist davon auszugehen, dass die Deutsche Umwelthilfe wie schon in Stuttgart die treibende Kraft sein wird, das Fahrverbot durchzusetzen.

Auch hier wird das Verbot dann für Diesel-Pkws der Schadstoffklassen 5 und schlechter gelten; die Rechtsprechung des LG Stuttgarts lässt vermuten, dass es in naher Zukunft dann sogar für Fahrzeuge mit EURO-6-Norm ausgesprochen werden könnte.

Wenn Sie vom Fahrverbot im Ruhrgebiet betroffen wären und dies nicht hinnehmen wollen, können Sie sich gern an unsere versierten Rechtsanwälte wenden. Füllen Sie dazu das unten stehende Formular aus oder kontaktieren Sie uns unter 0201 439 868 0, um einen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

Sie sind rechtsschutzversichert und wollen Ihre Ansprüche anwaltlich durchsetzen lassen?

  • KOSTENLOSE PRÜFUNG IHRER ANSPRÜCHE
    Nutzen Sie bitte unser Formular zur kostenlosen Prüfung, Nach Übermittlung Ihrer Angaben und Ihrer Unterlagen werden wir kostenlos die Erfolgsaussichten prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen.
  • DECKUNGSANFRAGE
    Entscheiden Sie sich für ein Vorgehen, so übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie kostenlos.
  • AUSSERGERICHTLICHE GELTENMACHUNG IHRER ANSPRÜCHE
    Wir machen Ihre Ansprüche gegenüber dem Autohersteller und/oder dem Händler/Verkäufer und/oder Kreditgeber/Leasingeber schriftlich geltend.
  • GERICHTLICHE DURCHSETZUNG IHRER ANSPRÜCHE
    Sollte der Anspruchsgegner sich uneinsichtig zeigen, so werden wir Ihre Ansprüche mit Rechtsschutzdeckung einklagen und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.

Sie wollen Ihre Ansprüche ohne Rechtsschutzversicherung anwaltlich durchsetzen lassen?

  • KOSTENLOSE PRÜFUNG IHRER ANSPRÜCHE
    Nutzen Sie bitte unser Formular zur kostenlosen Prüfung, Nach Übermittlung Ihrer Angaben und Ihrer Unterlagen werden wir kostenlos die Erfolgsaussichten prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen.
  • AUSSERGERICHTLICHE GELTENDMACHUNG IHRER ANSPRÜCHE
    Wir machen Ihre Ansprüche gegenüber dem Autohersteller und/oder dem Händler/Verkäufer und/oder Kreditgeber/Leasingeber schriftlich geltend.
  • GERICHTLICHE DURCHSETZUNG IHRER ANSPRÜCHE
    Sollte der Anspruchsgegner sich uneinsichtig zeigen, so werden wir Ihre Ansprüche einklagen und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.

Sie sind unentschlossen und haben noch Fragen?

  • Dann nutzen Sie bitte unser Formular zur Kontaktaufnahme und stellen Sie uns Ihre Fragen bitte über das Kontaktformular.
  • Wir beantworten Ihre Fragen so schnell wie möglich.

Kontaktieren Sie uns