Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil 23 O 220/18 am 09.05.19 entschieden, dass Daimler den Kaufvertrag mit einem Mercedes Benz ML 250 CDI BlueTec zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis erstatten muss. Im Gegenzug zahlt der Käufer einen Nutzungsvorteil, der sich aus den gefahrenen Kilometern in Abhängigkeit zum Bruttokaufpreis und der Gesamtlaufleistung des Pkws berechnet (in dem konkreten Fall wurde das Fahrzeug für einen Bruttokaufpreis von 39.000,00 € erworben, sodass, aufgrund der 55.335 km, die der Kläger mit dem Wagen gefahren ist, ein Nutzungsvorteil von ca. 13.750,00 € fällig ist).
Weiterhin stellt das Gericht fest, dass das Fahrzeug die Abschalteinrichtung in Form des „Thermofensters“ besitzt, das unzulässig ist, da es nicht ausnahmsweise zum Schutz des Motors benötigt wird.
In letzter Zeit sind viele ähnliche Urteile diverser Land- und Oberlandesgerichte gegen Mercedes-Benz, Volkswagen, Porsche, Audi & Co erteilt worden, doch die Besonderheit in diesem Fall ist, dass ein Dieselfahrzeug der EURO-6-Norm betroffen ist. Dies wirft die Frage, ob bald auch die Fahrverbote auf diese Dieselfahrzeuge ausgeweitet werden. Die Stadt Stuttgart wurde mittlerweile dazu verurteilt, das Fahrverbot, das bisher für Autos mit Euro-4-Motoren und schlechter galt, nun auch für Euro-5-Dieselfahrzeuge auszusprechen. Ein ähnliches Schicksal blüht auch den Dieselbesitzern im Ruhrgebiet, denn auch wenn das Verbot bisher nicht ausgesprochen wurde, so ist davon auszugehen, dass die Deutsche Umwelthilfe wie schon in Stuttgart die treibende Kraft sein wird, das Fahrverbot durchzusetzen.
Auch hier wird das Verbot dann für Diesel-Pkws der Schadstoffklassen 5 und schlechter gelten; die Rechtsprechung des LG Stuttgarts lässt vermuten, dass es in naher Zukunft dann sogar für Fahrzeuge mit EURO-6-Norm ausgesprochen werden könnte.
Wenn Sie vom Fahrverbot im Ruhrgebiet betroffen wären und dies nicht hinnehmen wollen, können Sie sich gern an unsere versierten Rechtsanwälte wenden. Füllen Sie dazu das unten stehende Formular aus oder kontaktieren Sie uns unter 0201 439 868 0, um einen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch zu vereinbaren.