Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Die Auswahl der Cookies können Sie dabei selbst entscheiden. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen möglicherweise nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Cookies, die wir verwenden

Hier können Sie Ihre Cookie-Einstellungen verwalten.

Notwendig

Google Analytics

So verwalten Sie Cookies

Löschen/Widerrufen von Cookies
Sie können unter der Datenschutzerklärung Cookies jederzeit verwalten und Ihre Auswahl widerrufen.

Verwaltung Site-spezifischer Cookies
Wenn Sie wissen möchten, welche Site-spezifischen Cookies gespeichert wurden, prüfen Sie die Datenschutz- und Cookie-Einstellungen Ihres bevorzugten Browsers.

Cookies blockieren
In den meisten modernen Browsern können Sie einstellen, dass keine Cookies auf Ihrem Gerät abgelegt werden sollen. Der Nachteil ist, dass Sie jedes Mal, wenn Sie eine Website erneut besuchen, manuell Einstellungen vornehmen müssen. Einige Dienste und Funktionen dürften dann nicht richtig funktionieren (z. B. Anmeldung mit Ihrem Profil).

Akzeptieren Ablehnen

LG Essen: Käufer muss keine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zahlen

In dem vor dem Landgericht verhandelten Fall ging es um einen VW Golf VI Cabriolet 2,0 TDI, der 2013 erworben wurde und einen Dieselmotor mit illegaler Abschalteinrichtung verbaut hat. Im Zuge des Dieselskandals und des Rückrufs des Kraftfahrt-Bundesamtes erfuhr der Dieselbesitzer von der Abgasmanipulation und dem damit einhergehenden Wertverlustes. Vor Gericht machte der Kläger seinen Anspruch auf Schadensersatz geltend und das Landgericht Essen stimmte ihm zu.

Die Besonderheit an dem Urteil des LG Essen vom 19.6.19, Az. 3 O 439/17, ist, dass der Kläger seinen vollen Kaufpreis erstattet bekommt und keine Nutzungsentschädigung zu entrichten hat. Zuvor hatten schon das Landgericht Augsburg, Landgericht Halle und das Landgericht Frankfurt/Oder in Verfahren zum Abgasskandal ähnlich entschieden.

Die Urteile gegen die Automobilhersteller häufen sich; den Fahrzeugbesitzern wird Schadensersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zugesprochen. War es bisher noch der Fall, dass der Geschädigte einen Nutzungsersatz(*) zu erbringen hatte, scheint sich eine neue Tendenz in der Rechtsprechung abzuzeichnen.

Wenn auch Sie wissen möchten, ob Ihr Auto manipuliert wurde, finden Sie hier Listen mit betroffenen Modellen oder Sie können uns auch direkt über das unten stehende Formular kontaktieren. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche und geben Ihnen eine Ersteinschätzung Ihres Falls.

 

(*) Der Nutzungsersatz ergibt sich aus der Anzahl der gefahrenen Kilometer in Abhängigkeit von Kaufpreis und Gesamtlaufleistung des Pkws.

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

Sie sind rechtsschutzversichert und wollen Ihre Ansprüche anwaltlich durchsetzen lassen?

  • KOSTENLOSE PRÜFUNG IHRER ANSPRÜCHE
    Nutzen Sie bitte unser Formular zur kostenlosen Prüfung, Nach Übermittlung Ihrer Angaben und Ihrer Unterlagen werden wir kostenlos die Erfolgsaussichten prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen.
  • DECKUNGSANFRAGE
    Entscheiden Sie sich für ein Vorgehen, so übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie kostenlos.
  • AUSSERGERICHTLICHE GELTENMACHUNG IHRER ANSPRÜCHE
    Wir machen Ihre Ansprüche gegenüber dem Autohersteller und/oder dem Händler/Verkäufer und/oder Kreditgeber/Leasingeber schriftlich geltend.
  • GERICHTLICHE DURCHSETZUNG IHRER ANSPRÜCHE
    Sollte der Anspruchsgegner sich uneinsichtig zeigen, so werden wir Ihre Ansprüche mit Rechtsschutzdeckung einklagen und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.

Sie wollen Ihre Ansprüche ohne Rechtsschutzversicherung anwaltlich durchsetzen lassen?

  • KOSTENLOSE PRÜFUNG IHRER ANSPRÜCHE
    Nutzen Sie bitte unser Formular zur kostenlosen Prüfung, Nach Übermittlung Ihrer Angaben und Ihrer Unterlagen werden wir kostenlos die Erfolgsaussichten prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen.
  • AUSSERGERICHTLICHE GELTENDMACHUNG IHRER ANSPRÜCHE
    Wir machen Ihre Ansprüche gegenüber dem Autohersteller und/oder dem Händler/Verkäufer und/oder Kreditgeber/Leasingeber schriftlich geltend.
  • GERICHTLICHE DURCHSETZUNG IHRER ANSPRÜCHE
    Sollte der Anspruchsgegner sich uneinsichtig zeigen, so werden wir Ihre Ansprüche einklagen und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.

Sie sind unentschlossen und haben noch Fragen?

  • Dann nutzen Sie bitte unser Formular zur Kontaktaufnahme und stellen Sie uns Ihre Fragen bitte über das Kontaktformular.
  • Wir beantworten Ihre Fragen so schnell wie möglich.

Kontaktieren Sie uns