Laut dem Urteil des OLG Koblenz (Az. 5 U 1318/18, 12.06.2019) wurde der Automobilhersteller zu Schadensersatz gegenüber dem Käufer verurteilt. Der VW-Sprecher teilte bereits mit, dass Revision eingelegt werde.
Der Käufer aus einem Dorf in Rheinland-Pfalz hatte 2014 einen gebrauchten VW Sharan mit dem Dieselmotor EA189 für ca. 31.000 € erworben. Nach Bekanntgabe der Manipulation rund um den Abgasskandal hatte der Mann aus dem Kreis Bad Kreuznach den vollen Kaufpreis von der Volkswagen AG zurückgefordert. Dies wurde in der ersten Instanz von dem Landgericht Bad Kreuznach abgewiesen, sodass nun vor dem 5. Zivilsenat des OLG Koblenz verhandelt wurde. Dieses sprach das Urteil zu Gunsten des Klägers aus: VW ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung verpflichtet, dem Kläger 26.000 € Schadensersatz zu zahlen. Die übrigen 6.000 € gelten als Nutzungsersatz für die vom Kläger gefahrenen Kilometer.
Schon nach der Urteilsvergabe erklärte ein Sprecher von Volkswagen AG, dass der Konzern das Urteil für rechtsfehlerhaft halte und Revision einlegen werde. Somit wird das Verfahren in der nächsten Instanz vor dem Bundesgerichtshof geführt.