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Oberlandesgericht Koblenz entscheidet gegen VW

Laut dem Urteil des OLG Koblenz (Az. 5 U 1318/18, 12.06.2019) wurde der Automobilhersteller zu Schadensersatz gegenüber dem Käufer verurteilt. Der VW-Sprecher teilte bereits mit, dass Revision eingelegt werde.

Der Käufer aus einem Dorf in Rheinland-Pfalz hatte 2014 einen gebrauchten VW Sharan mit dem Dieselmotor EA189 für ca. 31.000 € erworben. Nach Bekanntgabe der Manipulation rund um den Abgasskandal hatte der Mann aus dem Kreis Bad Kreuznach den vollen Kaufpreis von der Volkswagen AG zurückgefordert. Dies wurde in der ersten Instanz von dem Landgericht Bad Kreuznach abgewiesen, sodass nun vor dem 5. Zivilsenat des OLG Koblenz verhandelt wurde. Dieses sprach das Urteil zu Gunsten des Klägers aus: VW ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung verpflichtet, dem Kläger 26.000 € Schadensersatz zu zahlen. Die übrigen 6.000 € gelten als Nutzungsersatz für die vom Kläger gefahrenen Kilometer.

Schon nach der Urteilsvergabe erklärte ein Sprecher von Volkswagen AG, dass der Konzern das Urteil für rechtsfehlerhaft halte und Revision einlegen werde. Somit wird das Verfahren in der nächsten Instanz vor dem Bundesgerichtshof geführt.

 

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

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