Am 30. September beginnt die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Die Musterfeststellungsklage, die auch oft "Sammelklage" genannt wird, wurde vom ADAC und der Verbraucherzentrale (vzbv) initiiert, um die Rechte und Ansprüche der Verbraucher im Dieselskandal zu stärken. Doch bringt sie dem Verbraucher wirklich Vorteile oder wäre es erfolgversprechender, jetzt noch Einzelklage einzureichen?
Viele Gerichte sprechen nach der derzeitigen Auffassung der Rechtsprechung den Verbrauchern Schadensersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch VW zu. Das bedeutet, der Kaufpreis des Autos wird rückabgewickelt: VW muss den manipulierten Diesel zurücknehmen und Sie erhalten den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes zurück. Dieser Ersatz berechnet sich aus den von Ihnen mit dem Kfzw gefahrenen Kilometern in Abhängigkeit zum Kaufpreis und der potentiellen Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs. Je länger Sie also noch mit dem Auto fahren, desto größer fällt der Nutzungsersatz aus und desto niedriger ist die Summe, die Sie zurückerhalten.
Es ist davon auszugehen, dass die Musterfeststellungsklage erst 2023 in einem rechtskräftigen Urteil enden wird. Erst danach könnten Sie selbst Ihre Ansprüche geltend machen und selbst Klage einreichen. Bis es da zu einem Verfahren sowie einer Entscheidung kommen, verstreichen vermutlich noch einmal mindestens 1 bis 1,5 Jahre. Dies würde bedeuten, dass Sie Ihr Fahrzeug noch 5 Jahre nutzen würden. Geht man davon aus, dass Sie ca. 15.000 km pro Jahr fahren, entspricht dies bis 2024 75.000 km. Nehmen wir einmal an, Ihr Fahrzeug hat Sie beim Kauf 35.000 € brutto gekostet und Sie sind bis heute 40.000 km gefahren. Kommen nun noch die zu erwartenden 75.000 km in den folgenden 5 Jahren hinzu, sind Sie bis zum Jahr 2024 insgesamt 115.000 km mit dem Dieselauto gefahren. Dies entspricht dann einem Nutzungsersatz von ca. 14.636 €, der Ihnen für die Nutzung des Fahrzeuges vom Bruttokaufpreis abgezogen wird. Im Vergleich dazu würden Sie Stand heute mit Ihren 40.000 gefahrenen Kilometern eine Nutzungsentschädigung von rund 5.091 € abgezogen bekommen.
Stand 2019:
35.000 € Brutto Kaufpreis
40.000 km (gefahren)
= 5.091 € Nutzungsersatz
Stand 2024:
35.000 € Brutto Kaufpreis
115.000 km (gefahren)
= 14.363 € Nutzungsersatz
Durch die Musterfeststellungsklage würde die Volkswagen AG also in Ihrem (fiktiven) Fall mindestens 9.272 € sparen. Würde man diese Ersparnis auf alle 427.000 teilnehmenden Verbraucher hochrechnen, entspräche dies 3.959.144.000 €, also 3,9 Milliarden Euro, die VW durch die lange Verfahrensdauer einspart.
Warten Sie nicht mehr die Musterfeststellungsklage ab! Fordern Sie jetzt schon Ihre Schadensersatzansprüche ein: Melden Sie sich von der "Sammelklage" ab und klagen Sie selbst, um den Kauf des Autos rückabzuwickeln. Unsere versierten Rechtsanwälten unterstützen Sie gern und beraten Sie zu der Einzelklage. Füllen Sie dazu das unten stehende Formular aus oder kontaktieren Sie uns unter 0201 439 868 0 für ein kostenloses Beratungsgespräch.