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Volkswagen: Manipulation auch bei Benzinern?

Ende dieses Jahres ist die Verjährung für die Ansprüche der Verbraucher gegen die Volkswagen AG – jedoch nur, wenn sie den Motortyp EA189 im Dieselfahrzeug verbaut haben. Wer denkt, dass damit der Abgasskandal endlich ein Ende findet, der hat sich getäuscht, denn nun soll Medienberichten nach bekannt geworden sein, dass auch bei Automatikgetrieben getrickst wird – Benziner-Autos sollen ebenfalls betroffen sein.

Angeblich sollen zahlreiche Modelle von Volkswagen (Tiguan, Passat, Touareg) und auch Audi (A7 und A8) davon betroffen sein. In den Fahrzeugen ist ein Doppelkupplungsgetriebe verbaut, das wohl eine Funktion aufweist, die das Schaltverhalten auf dem Prüfstand so steuert, dass weniger Schadstoffe wie CO2 und Stickoxide ausgestoßen werden als im normalen Betrieb im Verkehr. Auch der Spritverbrauch soll so auf dem Prüfstand weniger betragen haben.

Schon 2017 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt für die Modelle A7 und A8 mit Dieselmotoren von Audi Rückrufe angeordnet. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte für die Benzinerfahrzeuge ebenfalls CO2-Abweichungen, hierbei sollen aber keine Auffälligkeiten für die Nutzung einer unzulässigen Strategie gefunden worden sein.

In den USA stand VW wegen dieser Thematik in der Kritik und hatte im August 100 Millionen Dollar an Benzinbesitzer aufgrund von Schaltmanipulation gezahlt. Die Volkswagen AG betont jedoch, dass die Bewertung sowie die regulatorischen Fragen in Europa und den USA nicht zu vergleichen seien.

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

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