In einem Verfahren, das vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt wurde, entschied der Senat zu Gunsten des Klägers. Der geschädigte Dieselbesitzer verklagte VW nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung auf Schadensersatz, da sein Auto die illegale Abschalteinrichtung besaß.
Es ging um einen Audi A4 Avant, der 2013 für ca. 20.000 € vom Kläger erworben wurde. Dieser war sich nicht darüber im Klaren, dass das Fahrzeug mit einer Schummelsoftware manipuliert wurde und ging deshalb nach Bekanntgabe gerichtlich dagegen vor.
Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht Köln, das sich mit seinem Urteil auf die Seite des geschädigten Dieselbesitzers stellte.
Der Automobilhersteller VW legte Berufung ein, doch das OLG Köln erließ dazu einen Beschluss (Az. 27 U 7/19, 01.07.19), der andeutete, dass die Berufung keinen Erfolg haben werde. Daher beschloss VW, diese zurückzuziehen; so wäre der abweisende Beschluss nicht festgeschrieben und könne nicht für andere Gerichte als richtungsweisend gelten.
Dieser Rückzug seitens der Volkswagen AG ist ein positives Zeichen für Besitzer eines manipulierten Dieselautos. Die Urteile der Land- und Oberlandesgerichte fallen vermehrt zu Gunsten der Geschädigten und verurteilen den Hersteller zur Rückabwicklung des Kaufvertrages; das bedeutet, der Hersteller nimmt den Wagen zurück und erstattet an den Geschädigten den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes (weitere Informationen zum Nutzungsersatz, auch Nutzungsvorteil genannt, finden Sie hier).
Sie besitzen ebenfalls ein Dieselfahrzeug, sind sich aber nicht sicher, ob eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist? Dann prüfen Sie gerne hier, welche Modelle der Hersteller betroffen sind.
Sie wissen, dass Ihr Fahrzeug mit der sogenannten Schummelsoftware ausgestattet ist und möchten dies nicht mehr hinnehmen bzw. prüfen lassen, welche Ansprüche Sie haben? Dann füllen Sie unser Formular aus. Bitte beachten Sie, dass dazu einige Informationen (Fahrzeugidentifikationsnummer, KM-Stand beim Erwerb sowie aktuell u.ä.) nötig sind. Nach Erhalt Ihrer Daten prüfen wir Ihren Fall kostenlos und teilen Ihnen unsere Ersteinschätzung mit. Gern können Sie auch unter 0201 439 8680 direkt einen Termin vereinbaren.