Viele Verbraucher besitzen ein Dieselfahrzeug, das vom Abgasskandal betroffen ist und eine Abschalteinrichtung verbaut hat. Der Ärger ist groß, doch die Angst um eine Niederlage vor Gericht und die damit verbundenen hohen Anwaltskosten hindern sie, dagegen vorzugehen.
Wenn auch Sie sich vor den Kosten scheuen, können wir Sie beruhigen, denn wenn Sie zum Zeitpunkt des Autokaufs eine Rechtsschutzversicherung hatten, übernimmt diese die Kosten. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen zahlt die Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten; ausschlaggebend ist hier der Zeitpunkt des Schadenfalls und im Falle der manipulierten Dieselautos ist dies die Abwicklung des Kaufvertrages. Auch wenn Sie den Fall vor Gericht verlieren sollten, zahlt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Prozessgegners – Sie müssen gegebenenfalls nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.
Wenn Sie also ein betroffenes Modell von VW, Mercedes-Benz, Porsche, Audi, BMW, Seat, Skoda oder Opel besitzen, sollten Sie nicht länger warten und Ihre Ansprüche geltend machen. Am 31.12.2019 könnten diese verjähren und Sie können keinen Schadensersatz mehr einfordern. Genau dies sollten Sie aber tun – schließlich wurde Ihnen Schaden zugefügt: Sie haben ein Fahrzeug mit einer Schummelsoftware erworben, das Sie mit dem Wissen um die Manipulation nie gekauft hätten. Somit können Sie Schadensersatzansprüche nach § 826 BGB geltend machen, denn der Hersteller hat Sie vorsätzlich sittenwidrig getäuscht. Das sehen auch viele Landes- und Oberlandesgerichte so und geben Autokäufern Recht. In einer Vielzahl von Verfahren wurde Geschädigten die Rückabwicklung des Kaufvertrages einhergehend mit der Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zugesprochen. Diese berechnet sich aus den von Ihnen gefahrenen Kilometern in Abhängigkeit zum Kaufpreis und der Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges.
Mit unserem Rechner können Sie auch selbst kostenfrei einen Orientierungswert für Ihren Anspruch bei der Autorückgabe berechnen. Gerne können Sie auch direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch und eine Einschätzung Ihres Falls mit einem unserer spezialisierten Rechtsanwälte unter 0201 439 868 0 vereinbaren. Natürlich stellen wir im Zuge dessen auch kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie.