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Wird die Musterfeststellungsklage für unzulässig erklärt?

Der 4. Zivilsenat hat sich mit seinem Beschluss vom 03.07.2019 (Az. 4 MK 1/18) zu den Feststellungszielen der Kläger geäußert. Diese Ziele werden bei einem solchen Verfahren von einem Musterfeststellungskläger beantragt, um die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen von Ansprüchen der Verbraucher zu klären.

Die Musterfeststellungsklage wurde vom ADAC und der Verbraucherzentrale vzbv zur Stärkung der Rechte und Schadensersatzansprüche der Verbraucher gegen die Volkswagen AG eingereicht. Doch die Richter „[…] [weisen mit ihrem Beschluss] darauf hin, dass einige der Feststellungsziele zu weit gefasst und daher unzulässig sein könnten“ (Quelle: OLG Braunschweig, 04.07.19). Das umfasst auch das Ziel, dass das Gericht die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens VW feststellt.

Wie schon hier berichtet, nimmt Rechtsanwalt Vladimir Stamenković an, dass das Urteil der Musterfeststellungsklage zu Gunsten des Automobilherstellers ausfallen wird. Die bisherige Rechtsprechung aus Niedersachen stützt diese Annahme. „Sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen, schätzen wir als riskant ein. Entscheidet das Oberlandesgericht für VW, wird es für den Verbraucher schwer, seinen Anspruch geltend zu machen, schließlich wird dieses Urteil in seinen anschließenden Prozess mit einfließen“, so Rechtsanwalt Stamenković. „Wir empfehlen den Dieselkäufern, selbst Klage einzureichen; so können sie das für sie bestmögliche Ergebnis erzielen. Mittlerweile haben sich etliche Land- und Oberlandesgerichte für den Verbraucher und seine Schadensersatzansprüche nach § 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung ausgesprochen (siehe u.a. LG Köln, 03.01.19 – 18 U 70/18; LG Bochum, 29.12.17 – I – 6O 96/17; LG Essen, 19.06.19 – 3 O 439/17, OLG Karlsruhe, 18.07.19 – 17 U 160/18).“

Was vielen Verbrauchern auch nicht bewusst ist: Selbst wenn das Oberlandesgericht Braunschweig zu Gunsten der Dieselbesitzer entscheidet, so müssen diese im Anschluss selbst Klage einreichen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. „Verbraucher müssten Jahre auf eine Entscheidung warten. Selbst VW geht davon aus, dass vor 2023 kein rechtskräftiges Urteil gesprochen sein wird. Bis dann die anschließende Einzelklage des Verbrauchers durch ist, vergeht weitere Zeit. Wieso also warten, wenn man jetzt durchaus bessere Chancen hat?“, meint Vladimir Stamenković, Partner von SH Rechtsanwälte.

Sie haben sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen und zweifeln nun, ob dies die richtige Entscheidung war? Gern beraten unsere kompetenten Rechtsanwälte Sie und klären, ob sich eine Einzelklage in Ihrem Fall lohnt. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch unter 0201 439 868 oder füllen Sie das unten stehende Formular aus, um Ihr Anliegen kurz zu schildern.

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

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