Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.
Gibt es bald Fahrverbote im Ruhrgebiet?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) führt aktuell mehrere Klagen in NRW, damit die Städte gezwungen sind, die Grenzwerte des Stickstoffdioxidsausstoßes einzuhalten. Schaffen die Städte dies nicht in schneller Zeit mit anderen Maßnahmen, sind die Städte gezwungen ein Fahrverbot auszusprechen. Ein solches Fahrverbot droht auch dem Ruhrgebiet und das nicht nur in den Städten Essen, Gelsenkirchen & Co., sondern auch die A40 wäre betroffen!
Hier finden Sie weitere Informationen zur Deutschen Umwelthilfe und gegen welche Städte in NRW sie gerichtlich vorgeht, um das "Recht auf saubere Luft" durchzusetzen.
Fahrverbote drohen: Diesel abgeben und Kaufpreis erstattet bekommen
Wenn Sie einen manipulierten Diesel besitzen, wurden Sie vom Automobilhersteller nach der derzeitigen Auffasung der überwiegenden Mehrheit der Gerichte nach § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und Sie haben Ansprüche auf Schadensersatz!
Allein weil das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, verliert es stets an Wert; zu dieser Wertminderung werden die Fahrverbote ebenfalls beitragen.
Viele Verbraucher sind schon gegen VW, Audi, Mercedes & Co vor Gericht gegangen und haben die Rückabwicklung des Kaufes erwirkt: Der Hersteller nimmt den Wagen zurück, der Verbraucher erhält den Kaufpreis (abzüglich eines Nutzungsersatzes) zurück.
Lassen Sie Ihre Ansprüche von unseren erfahrenen Fachanwälten kostenlos prüfen
Füllen Sie einfach das Formular aus und wir kontaktieren Sie mit einer ersten Einschätzung. Bis dahin entstehen keinerlei Kosten für Sie.
Sollten Sie sich dazu entscheiden, gegen den Hersteller Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ist es von Vorteil, wenn Sie zum Zeitpunkt des Autokaufes eine Rechtsschutzversicherung hatten: Diese übernimmt dann für Sie die Kosten, für Sie fällt höchstens die vertraglich vereinbarte Selbstbesteiligung an.
Handeln Sie noch jetzt - Ihr Anspruch verjährt am 31.12.2019!