VW
Seat
Skoda
Im Jahr 2015 wurde der Abgasskandal in Amerika durch die US-Amerikanische Umweltbehörde (EPA) publik gemacht. Sie warf Volkswagen vor, über Jahre hinweg die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen der Motorenreihe EA189 durch die Verwendung einer verbotenen Software manipuliert zu haben. Diese ist weltweit in fast elf Millionen Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Škoda mit der Motorenreihe VW EA189 eingesetzt.
In vielen Ländern einigte sich Volkswagen mit geschädigten und tätigte Entschädigungszahlungen in Höhe von 14,7 Milliarden Dollar in den USA. Auch in Australien hat sich VW auf die Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von fast 79 Millionen Euro.
In Deutschland hingegen streitet VW die Vorwürfe immer noch ab und verweigert freiwillige Zahlungen. Geschädigte Verbraucher, die einen manipulierten Diesel besitzen, können Schadensersatzansprüche nur geltend machen, wenn sie Klage einreichen.
Und dies hat in den meisten Fällen Erfolg: Viele Land- und Oberlandesgerichte sprechen den Betroffenen Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu.
Als Folge des Abgasskandals ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die größte Rückrufaktion Deutschlands an. Volkswagen musste über zwei Millionen Fahrzeuge mittels eines Softwareupdates umrüsten. Zusätzlich mussten bei 1,6-l-Motoren des Typs EA189 sogenannte Strömungstransformatoren verbaut werden, um die hohen Abgaswerte zu senken. Doch nun ist klar, dass ein Update nicht ausreichend ist. Dies entschied auch das Landgericht Essen in einem von SH Rechtsanwälte geführten Fall.
Und obwohl die Ansprüche für Besitzer eines Fahrzeugs mit Motortyp EA189 am 31.12.2019 verjähren, so scheint der Dieselskandal noch nicht zu Ende. Im September 2019 hat der SWR recherchiert, dass in den VW-Dieselmotoren des Typs EA288 mutmaßlich ebenfalls illegale Abschalteinrichtungen verbaut sind.
Wenn auch Sie ein geschädigtes Modell von VW, Seat oder Skoda besitzen, sollten Sie jetzt handeln! Bis Ende dieses Jahres können sie Ihre Ansprüche noch geltend machen und Schadensersatz fordern, der Ihnen nach § 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zusteht. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Schadensersatzansprüche haben, prüfen wir dies für Sie kostenlos. Rufen Sie uns gerne unter 0201 439 868 0 an oder nutzen Sie das unten stehende Formular.
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Hier erhalten Sie kostenfrei einen Orientierungswert für Ihren Anspruch bei der Autorückgabe