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Abgasskandal: Mercedes GLK wird zurückgerufen – Haben Sie Ansprüche?

Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnet den Rückruf von rund 60.000 Fahrzeugen in Deutschland an. Betroffen ist der Mercedes-Benz GLK 220 CDI aus dem Produktionszeitraum Juni 2012 bis Juni 2015.

Stand lange Zeit nur VW im Fokus des Dieselskandals, rücken nun auch andere Automobilhersteller ins Visier des Kraftfahrtbundesamtes. Die Liste der betroffenen Fahrzeuge von Audi, Porsche, BMW & Co wird immer länger und auch bei Mercedes-Benz werden weitere Modelle entdeckt, die einen Dieselmotor mit illegaler Abschalteinrichtung aufweisen. So auch der Sportgeländewagen Mercedes-Benz GLK 220 CDI der Euro-5-Abgasnorm. Das mit dem Vierzylinderdieselmotor OM 651 ausgestattete Fahrzeug hat eine Software verbaut, die, wenn es auf dem Prüfstand steht, vorgaukelt, geringe Stickoxidausstoßwerte zu erzielen, die beim Straßenbetrieb um ein Vielfaches überschritten werden. Eine sogenannte „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ sorgt dafür, dass der Kühlmittelkreislauf künstlich kälter gehalten und so das Motoröl nicht erwärmt wird, sodass der Grenzwert für Stickoxide (180mg/km) nicht überschritten wird. Diese Funktion ist laut KBA im täglichen Gebrauch nicht aktiv.

Das KBA möchte nun auch weitere Ermittlungen gegen Mercedes-Benz durchführen, da es davon ausgeht, dass nicht nur die Dieselmotoren OM 642 und OM 651 mit einer Schummelsoftware ausgestattet sind. Der Hersteller hat gegen den Rückruf bereits Widerspruch eingelegt, setzt aber unabhängig davon die auferlegte Maßnahme des KBA um.

Wenn Sie ebenfalls einen Mercedes besitzen, der einen der oben genannten Dieselmotoren besitzt, können Sie uns gerne über unser Formular kontaktieren. Unsere Rechtsanwälte prüfen kostenlos Ihre Ansprüche gegen Mercedes-Benz.

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

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