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Audi: Euro-4-Dieselautos sollen auch vom Abgasskandal betroffen sein

Audi, als Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, steht ebenfalls im Fokus des Abgasskandals und hatte schon 2017 Rückrufe vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für manipulierte Fahrzeuge angeordnet bekommen. Zudem wurden bis spätestens Februar 2018 Fristen gesetzt, ein Software-Update für die Umrüstung der Pkws bereitzustellen; diese wurden jedoch nicht für jeden Fall eingehalten.

Der Automobilhersteller hat noch bis 26. September Zeit, die Unterlagen in den drei von acht Rückrufbescheiden, die bisher fehlen, nachzureichen, ansonsten müsse Audi ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 € pro Fall zahlen. Auch ein Entzug der Typgenehmigung für einzelne V6- und V8-Modelle mit der Abgasnorm 6 könnte drohen, was die Stilllegung der Fahrzeuge bedeuten würde. Davon wären dann aktuell 12.400 Fahrzeuge betroffen, doch Audi ist sich sicher, dass die Frist eingehalten wird.

Doch damit nicht genug, scheint es, als stünden nach Euro-5- und Euro-6-Modellen von Audi nun auch Euro-4-Autos kurz vor der Anordnung eines Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Sollte es tatsächlich zu einem weiteren Rückruf kommen, sollten betroffene Dieselbesitzer den Vorteil darin sehen, denn der Erhalt des Rückrufs und die Aufforderung zu einer Umrüstung bzw. zum Software-Update untermauert den Verdacht, dass Ihr Fahrzeug manipuliert ist. Wenn Sie also in Zukunft eine solche Aufforderung erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit einem im Abgasskandal spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Gern übernehmen wir die Prüfung kostenlos für Sie.

SH Rechtsanwälte ist eine renommierte Kanzlei aus dem Ruhrgebiet, die im Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und auch zum Thema Dieselskandal tätig ist. Wenn auch Sie Rechtsberatung durch einen unserer versierten Rechtsanwälte oder kompetenten Fachanwälte wünschen, können Sie gern einen Termin unter 0201 439 868 0 vereinbaren oder Ihr Anliegen in dem unten stehenden Formular schildern.

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

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