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Landgericht Berlin spricht im Abgasskandal Urteil gegen die Porsche AG

Im Dieselskandal sind vor allem Klagen und Urteile gegen den Automobilhersteller Volkswagen im Fokus, aber auch andere Hersteller, wie z.B. Audi und Porsche, werden immer öfter verurteilt. Nun hat das Landgericht Berlin in einem weiteren Fall entschieden, dass die Porsche AG zu Schadensersatz verpflichtet ist.

Seit Bekanntgabe des Abgasskandals muss sich die Volkswagen AG vielfach vor Gericht erklären und wird in den meisten Fällen auf Schadensersatz verklagt. Langsam gerät auch die Porsche AG ins Fadenkreuz. Der Kläger hatte das Fahrzeug 2014 erworben und erfuhr durch den Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes von der Manipulation. Daraufhin reichte er Klage wegen der Verwendung und des Inverkehrbringens des Porsche Cayenne mit einer illegalen Abschalteinrichtung ein. Nun erließ das Landgericht Berlin ein Urteil zu seinen Gunsten (Aktenzeichen 56 O 40/18): Die Porsche AG habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zu Schadensersatz verpflichtet. Für den Kläger bedeutet dies, dass er den Minderwert des Fahrzeuges oder eine vollständige Rückzahlung des Kaufpreises gegen Abgabe des Fahrzeuges verlangen kann.

                                                                                 

Sie sind ebenfalls vom Abgasskandal betroffen und haben einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes für Ihren Dieselwagen erhalten? Dann setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung, wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche.

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

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