Im Dieselskandal sind vor allem Klagen und Urteile gegen den Automobilhersteller Volkswagen im Fokus, aber auch andere Hersteller, wie z.B. Audi und Porsche, werden immer öfter verurteilt. Nun hat das Landgericht Berlin in einem weiteren Fall entschieden, dass die Porsche AG zu Schadensersatz verpflichtet ist.
Seit Bekanntgabe des Abgasskandals muss sich die Volkswagen AG vielfach vor Gericht erklären und wird in den meisten Fällen auf Schadensersatz verklagt. Langsam gerät auch die Porsche AG ins Fadenkreuz. Der Kläger hatte das Fahrzeug 2014 erworben und erfuhr durch den Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes von der Manipulation. Daraufhin reichte er Klage wegen der Verwendung und des Inverkehrbringens des Porsche Cayenne mit einer illegalen Abschalteinrichtung ein. Nun erließ das Landgericht Berlin ein Urteil zu seinen Gunsten (Aktenzeichen 56 O 40/18): Die Porsche AG habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zu Schadensersatz verpflichtet. Für den Kläger bedeutet dies, dass er den Minderwert des Fahrzeuges oder eine vollständige Rückzahlung des Kaufpreises gegen Abgabe des Fahrzeuges verlangen kann.
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