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OLG Karlsruhe verurteilt Verkäufer in 3 Fällen zur Lieferung von Neufahrzeugen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 24.05.2019 Urteile (Aktenzeichen 13 U144/17, 13 U 167/17 und 13 U 16/18) zu Gunsten der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung der Marken Audi und VW entschieden. Die Verkäufer müssen ihnen ein fabrikneues Ersatzfahrzeug des gleichen Modells liefern.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 24.05.2019 Urteile (Aktenzeichen 13 U144/17, 13 U 167/17 und 13 U 16/18) zu Gunsten der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung der Marken Audi und VW entschieden. Den Urteilen nach sind die Verkäufer dazu verpflichtet, ein fabrikneues Ersatzfahrzeug des gleichen Modells bei Rückgabe des gekauften Fahrzeuges zu liefern. Bei den vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen handelte es sich in diesen Verfahren um die Modelle VW Touran, VW Sharan und Audi A3 mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 der Volkswagen AG. Obwohl die manipulierten Autos bis zu 10 Jahre genutzt wurden, wurden die Käufer von der Zahlung eines Nutzungsersatzes entbunden. Durch diese Urteile des OLG Karlsruhe zeichnet sich eine neue Tendenz der Rechtsprechung im Dieselgate ab: Mussten Käufer bisher einen Nutzungsersatz (Berechnung: Bruttokaufpreis x gefahrene Strecke / Restlaufleistung) zahlen, scheint es, als würden Kläger in Zukunft davon gänzlich befreit werden. Auch die Beseitigung des Mangels am Fahrzeug durch das Aufspielen der entwickelten Software-Updates wurde vom 13. Zivilsenat weder als möglich noch als ausreichend angesehen, da diese zum Zeitpunkt der Klage nicht vorlagen und so die gesetzte Nacherfüllungsfrist abgelaufen ist. Die Kläger hatten bereits 2016 die Rückgabe ihrer alten Fahrzeuge sowie die Lieferung eines Neufahrzeuges aus der aktuellen Serienproduktion gefordert. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde beantragt und zugelassen.

Sie besitzen ebenfalls ein Dieselauto mit manipulierter Abschalteinrichtung? Unsere spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen Sie gern bei der Geltendmachung Ihrer Rechte. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie dies gerne kostenlos von uns prüfen lassen.

 

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

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Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

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