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OLG Oldenburg gibt Berufung im Abgasskandal Recht – Käufer hat Schadensersatzansprüche

Der Käufer eines VW Tiguan hatte vor dem Landgericht Oldenburg auf Schadensersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geklagt, doch blieb er damit erfolglos. Der geschädigte Dieselbesitzer ging sodann in Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg und hatte nun Erfolg damit: Die Richter gaben ihm Recht (Az. 13 U 73/19, 21.10.2019); der Kauf des Fahrzeugs wird rückabgewickelt – VW muss nun den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Diese Nutzungsentschädigung ergibt sich aus den gefahrenen Kilometern in Abhängigkeit zum Kaufpreis und der geschätzten Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs, die das Oberlandesgericht im Fall des streitgegenständlichen Tiguans auf 300.000 km angesetzt hat.

Auch die Verzinsung des Kaufpreises wurde dem Kläger nicht zugesprochen, da der 13. Zivilsenat die Auffassung vertritt, dass der Geschädigte bis zur Rückgabe des Fahrzeugs dieses täglich nutzen konnte.

Tatsächlich sprechen nur wenige Gerichte den betroffenen Dieselbesitzer von der Anrechnung des Nutzungsersatzes frei oder geben der Verzinsung des Kaufpreises nach § 849 BGB statt. Dennoch sollten Besitzer eines Pkws mit dem Motor EA189 nicht länger warten und tätig werden, denn am 31.12.2019 verjährt die Frist und sämtliche Ansprüche verfallen.

Sie besitzen ebenfalls einen VW-Dieselwagen mit dem Motortyp EA189? Dann vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin zum kostenlosen Erstberatungsgespräch unter 0201 439 8680 oder nutzen Sie die Online-Anfrage, um Ihr Anliegen kurz zu schildern. Unsere Rechts- und Fachanwälte, die im Dieselskandal äußerst versiert sind, unterstützen Sie gern bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

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