Dieser Motor wurde in den Audi-Modellen A4, A6, A8 und im VW-Touareg in den Jahren 2003-2009 verbaut. Bemerkenswert ist, dass diese Manipulation offenbar schon weit zurückreicht -mindestens in das Jahr 2003-und daher auch Rückrufe für jüngere Motoren, die bislang noch nicht vom Rückruf betroffen sind, zu erwarten sind. In der Sache geht es um eine Software, die offiziell dazu diente, das so genannte „nageln“ der Dieselmotoren zu reduzieren. In Wirklichkeit erkannte die Software aber, ob das Fahrzeug tatsächlich auf der Straße genutzt wurde oder nur auf dem Prüfstand. Nur dann lief die Abgasreinigung. Ansonsten wurde sie abgeschaltet. Audi verteidigt sich damit, dass diese Software nötig war, um den Motor bzw. die Keramikglühkerzen zu schützen. Dies wird in Expertenkreisen jedoch zurückgewiesen, da die Glühkerzen bereits im Jahre 2004 durch Stahlstifte ersetzt worden seien.
Bezüglich dieses Rückrufes müssen Verbraucher, die einen betroffenen Diesel gekauft haben, beachten, dass ihre Ansprüche spätestens 10 Jahre nach dem Kauf verjähren. Wurde ein solcher Diesel also im Jahre 2003 gekauft, sind die Ansprüche bereits verjährt. Bei einem Kauf im Jahr 2009 verjähren die Ansprüche zum 31.12.2019. Handelt es sich um einen Gebrauchtwagenkauf, so ist das Datum des Kaufs des Gebrauchtwagens entscheidend und nicht vorverlagert das Datum des Kaufs des Neuwagens.
Wurde Ihr Diesel manipuliert, stehen Ihnen ggfs. Schadensersatzansprüche zu. Gern können Sie unsere kostenlose und unverbindliche Prüfung nutzen. Kontaktieren Sie uns dazu unter 0201 439 868 0 oder füllen Sie unsere Online-Anfrage aus. Sie können auch direkt das Formular zur kostenlosen Prüfung nutzen.