Vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer haben verschiedene Ansprüche gegen den Händler bzw. Verkäufer sowie auch Ansprüche direkt gegen den Hersteller. Ein Dieselkunde kann daher zwischen mehreren Optionen das Vorgehen wählen, das für seinen konkreten Fall objektiv am erfolgversprechendsten und lukrativsten ist. Nach unseren Erfahrungen ist die lukrativste Option die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises.
Ansprüche gegen den Händler bzw. Verkäufer
Der Bundesgerichtshof beurteilt ein Auto mit unzulässiger Abschalteinrichtung als mangelhaft (Beschluss vom 08.01.2019, Az. VIII ZR 225/17). Wir machen daher für Sie Sachmängelansprüche bzw. Gewährleistungsansprüche gegen den Händler bzw. Verkäufer geltend. Im Rahmen der Gewährleistung erklären wir den Rücktritt vom Kaufvertrag. Zudem erklären wir für Sie die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung.
Wir berufen uns des Weiteren für unsere Mandanten darauf, dass der Kaufvertrag gegen gesetzliche Vorgaben verstößt und damit nach § 134 BGB nichtig ist. Nach der europäischen Fahrzeuggenehmigungsverordnung dürfen nämlich nur solche Fahrzeuge zum Verkauf angeboten werden, die über eine gültige Übereinstimmungserklärung verfügen. Gültig ist eine solche Bescheinigung nur, wenn das Fahrzeug, für das sie ausgestellt wurde, auch dem genehmigten Typ entspricht. Das ist bei den Dieseln mit Abschalteinrichtung aber gerade nicht der Fall.
Ansprüche gegen den Hersteller
Parallel zu den Ansprüchen gegen den Händler / Verkäufer klagen für Sie gegen den Autohersteller auf Schadensersatz. Auch in diesem Rahmen kann eine Rückabwicklung des Vertrages, aber auch eine finanzielle Entschädigung erwirkt werden. Den Schadensersatzanspruch stützen wir dabei auf verschiedene Anspruchsgrundlagen, insbesondere. auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.
Der Schaden besteht nach Ansicht der Gerichte darin, dass der Dieselkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, den er bei Kenntnis der Manipulation nicht abgeschlossen hätte. Der Dieselkäufer muss also so gestellt werden, als hätte er das Kfz nicht gekauft. Im Ergebnis kann also der manipulierte Diesel an den Hersteller zurückgegeben werden. Der Dieselkäufer erhält den gezahlten Kaufpreis nebst einer Verzinsung zurück. Er muss sich lediglich den Nutzungsvorteil entgegenhalten lassen, den er durch die Nutzung des Diesels erlangt hat. Diese Nutzungsentschädigung berechnet sich in Abhängigkeit vom Kaufpreis, der gefahrenen Kilometer und der maximalen Laufleistung des Kfz. Diese Nutzungsentschädigung ist regelmäßig wesentlich geringer als der zwischenzeitlich eingetretene Wertverlust des Kfz. Daher klagen bereits hunderttausende von Dieselkäufern.
Mit teilweise harschen Worten fertigen die Gerichte die Autohersteller ab, denn die Hersteller versuchen nach wie vor, sich vor Gericht herauszureden, obwohl der Betrug längst offensichtlich ist:
„Die Täuschung diente […] allein dem Zweck, zur Kostensenkung […], um dadurch entsprechende Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Schon dieses Gewinnstreben um den Preis einer bewussten Täuschung und Benachteiligung von Behörden einerseits und Kunden andererseits gibt dem Handeln der Beklagten ein Gepräge der Sittenwidrigkeit.“
(Auszug aus Landgericht Stuttgart, Urteil vom 17.01.2019 - 23 O 180/18)
Damit auch Sie Ihren möglichen Anspruch einschätzen können, haben wir auf unserer Website einen Rechner zur Verfügung gestellt.
Vorgehen im Wege der Individualklage
Die Individualklage bzw. Einzelklage mit Rechtsschutzdeckung ist im Dieselskandal die schnellste, günstigste und erfolgsversprechendste Variante für geschädigte Dieselkäufer. Die hierfür anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden in den meisten Fällen von einer bestehenden (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir übernehmen kostenfrei für Sie die Deckungsanfrage.
Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung lohnt sich aufgrund der erfreulichen Rechtsprechung eine Klage, denn der unterlegene Hersteller muss dem Kläger sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten erstatten. Viele Dieselkäufer, die dennoch das Risiko scheuen, haben sich der Musterfeststellungsklage gegen VW wegen der Manipulation des Motortyps EA 189 angeschlossen. Der zeitliche Abschluss des Verfahrens ist allerdings nicht absehbar und wird den Dieselkäufer auch nicht von einer eigenen Klage gegen VW entbinden. Zu den Vor- und Nachteilen der Musterfeststellungsklage verweisen wir auf unseren gesonderten Beitrag.
Besonderheiten bei Finanzierung durch einen Autokredit oder durch Leasing
Eine Besonderheit ergibt sich für Dieselkunden, die ihren Diesel durch einen Autokredit über die Herstellerbank finanziert oder geleast haben. Sie können unter Umständen vom Widerrufsjoker profitieren. Nach unseren Erfahrungen sind in nahezu allen Autokrediten und Leasingverträgen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Der Widerrufsjoker ermöglicht ebenfalls eine komplette Rückabwicklung und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung handelt oder nicht. Selbst bei Benzinern ist mit Hilfe des Widerrufsjokers eine komplette Rückabwicklung möglich.
Wir werden alle Optionen prüfen und Ihre Interessen bestmöglichst durchsetzen.
Beachten Sie bitte, dass Ihre Ansprüche möglicherweise am 31.12.2019 verjähren.