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Wieso die Musterfeststellungsklage für VW von Vorteil ist

Am 30. September ist es endlich soweit und die Musterfeststellungsklage vom ADAC und der Verbraucherzentrale (vzbv) zum Thema Dieselskandal, der sich bereits 427.000 Geschädigte angeschlossen haben, beginnt am Oberlandesgericht Braunschweig. Diese soll die Rechte und Schadensersatzansprüche der Verbraucher stärken, die durch den Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs geschädigt sind. Doch es scheint, als würde auch VW davon profitieren.

In der derzeitigen Rechtsprechung rund um den Abgasskandal entscheiden viele Gerichte in den Verfahren rund um die manipulierten Dieselmotoren von Volkswagen zu Gunsten der klagenden Verbraucher. Der Kauf des Dieselautos wird somit in vielen Fällen rückabgewickelt: der Hersteller muss das KFZ zurücknehmen und der geschädigte Dieselkäufer bekommt den damals gezahlten Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes erstattet. Dieser Ersatz ergibt sich aus den gefahrenen Kilometern in Abhängigkeit zu Kaufpreis und potentieller Gesamtlaufleistung des Autos.

Je länger es nun also dauert, bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, desto höher fällt der Kilometerstand der 427.000 Fahrzeuge aus und somit steigt auch der Betrag des Nutzungsersatzes. Ein Sprecher von VW teilte bereits mit, dass der Konzern davon ausgehe, in dem Musterfeststellungsklageverfahren werde vor 2023 kein rechtskräftiges Urteil gesprochen (wir berichteten hier).

In diesem Zusammenhang geht die Automobilwoche davon aus, dass die 427.000 Fahrzeuge jedes Jahr insgesamt ca. 537 Millionen Euro an Wert verlieren; diesen Betrag würde VW also jährlich durch die Musterfeststellungsklage sparen und der Verbraucher hätte dadurch den Nachteil. Denn selbst wenn das Klageverfahren erfolgreich für die Verbraucher ist, so müssen sie im Anschluss selbst Klage einreichen und ihre Ansprüche geltend machen, doch aufgrund des erhöhten Nutzungsersatzes wäre der Schadensersatz, den der Verbraucher erhält, deutlich geringer, als wenn er noch dieses Jahr gegen VW klagt.

Sie haben sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen und sind sich nicht mehr sicher, ob dies die richtige Entscheidung war? Gern können Sie von uns Ihre Ansprüche kostenlos prüfen lassen; unsere versierten Rechtsanwälte beraten Sie gern, ob eine Einzelklage in Ihrem Fall sinnvoll ist. Kontaktieren Sie uns dazu gern unter 0201 439 868 0 oder nutzen Sie das unten stehende Formular.

Bitte bedenken Sie, dass Sie sich nur bis zum 29. September von der Musterfeststellungsklage abmelden können! Danach ist dies nicht mehr möglich und sind sie dem Verfahren angeschlossen, können sie in der Zeit nicht selbst Klage gegen VW einreichen!

Ihre Anwälte im Abgasskandal

Vladimir Stamenković, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Thomas Hüttenmüller, LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

 

Was Sie als betroffener Dieselfahrer jetzt tun sollten.

Als Besitzer eines manipulierten Dieselautos sollten Sie sich sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn am 31.12.2019 läuft die Verjährungsfrist ab. Unsere Kanzlei prüft kostenlos, ob Sie ihren Diesel abgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und unsere rund um das Thema Dieselskandal versierten Rechtsanwälte melden sich bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

 

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